KZVB - Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern (KZVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Selbstverwaltung der in Bayern ansässigen Vertragszahnärzte. Nach §75 SGB V ist die Institution dazu verpflichtet, die (vertrags-)ärztliche Versorgung im jeweiligen Bundesland sicherzustellen und dies den sowohl vertraglichen als auch gesetzlichen Anforderungen ("Erfordernissen") in vollem Umfang entspricht. Auf dieser Rechtsgrundlage ist die KZVB also Vertragszahnärzten in Bayern, deren Praxisteams sowie Patienten verpflichtet.
Der Vorstand sowie die Mitarbeiter der KZV Bayern betrachten ihre Mitglieder als Auftraggeber und nehmen vor diesem Hintergrund deren Rechte und Interessen als Grundlage für strategische sowie politische Entscheidungen wahr. Darüber hinaus übernimmt der Vorstand die Vertretung auf politischer und gesellschaftlicher Ebene und ist Verhandlungs- bzw. Kooperationspartner für gesetzliche Krankenkassen. Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge der Vertragszahnärzte. Die KZVB untersteht der Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Steckbrief der KZVB
Organisation: | Zahnärztliche Selbstverwaltung |
Rechtsform: | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde: | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |
Gründungsjahr: | 1950 |
Hauptsitz: | Fallstraße 34, 81369 München |
Telefon: | 089 72401-0 |
Telefax: | 089 72401-291 |
Das Gebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
Fallstraße 34, 81369 München
© Partynia, CC BY-SA 4.0
Historische Grundlage für die Gründung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler erfolgte in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens die sogenannte Gleichschaltung. Mediziner bzw. Zahnmediziner waren von diesem Schritt gleichermaßen betroffen. Jüdischen Zahnärzten wurde die Approbation entzogen, wodurch diese schlicht ihrer Lebensgrundlage beraubt wurden und Patienten in einigen Regionen des damaligen Deutschlands zunächst nicht mehr ausreichend versorgt werden konnten.
In den Jahren des Krieges bis hin zur Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 bzw. zum offiziellen Kriegsende am 2. September 1945 herrscht in der gesamten deutschen Bevölkerung eine medizinische Unterversorgung. Erst im Verlauf der darauffolgenden Nachkriegsjahre konnte sich der medizinische Sektor neu positionieren und eine neue Infrastruktur mit Blick auf zukünftige Entwicklungen etablieren.
Im Jahr 1949 verabschiedete der Bayerische Landtag das "Gesetz über die kassenärztliche, kassenzahnärztliche und kassendentistische Vereinigung Bayerns". Dieser Gesetzesbeschluss bildet bis heute die gesetzliche Grundlage für die Selbstverwaltung der KZVB, die Festlegung von Voraussetzungen für die Zulassung von Zahnärzten sowie die Aushandlung von sogenannten Kollektivverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Auf diesen politischen Beschluss folgte nur einige Monate Später die Gründung der KZV Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts am 11. Februar 1950. Gleichzeitig berief die neu geschaffene Institution ihre erste Vertreterversammlung ein und wählte ihre einzelnen Organe, wie zum Beispiel Vorstand sowie standespolitische Vertreter. Nach wie vor gilt dieser Schritt zur Gründung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern als fundamental historischer Schritt für die Zahnärzteschaft in Bayern.
Zahlen und Fakten zur KZV Bayern
Zum 31.12.2020 vertrat die KZV Bayern die Interessen und Pflichten von 10.485 niedergelassenen oder in einer Anstellung befindlichen Zahnärzten, Kiefer- /Oralchirurgen und Kieferorthopäden. Die bereinigte Anzahl der Mitglieder beläuft sich laut des veröffentlichten Geschäftsberichts der KZVB auf 10.381.
Die Vertreterversammlung besteht aus 27 Delegierten. Diese wählen/berufen im Abstand von jeweils vier Jahren den Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern. Vorsitzender des Vorstandes ist derzeit Herr Christian Berger. Die Position des stellvertretenden Vorsitzes begleitet Herr Dr. Rüdiger Schott. Drittes Mitglied ist Herr Dr. Manfred Kinner. Die Vorstandsmitglieder teilen sich wichtige Ressorts, wie zum Beispiel Personal- und Finanzwesen sowie das Vertragsmanagement untereinander auf und sind unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zeichnungsberechtigt. Darüber hinaus vertreten sie über das Bundesland hinaus die (standes-)politischen Interessen ihrer Mitglieder auf Bundesebene gegenüber der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Der Vorstand der KZVB hat im Sinne der Neustrukturierung bzw. der damit einhergehenden Aufgabenteilung drei Geschäftsführer berufen, welche ihrerseits ebenfalls unterschiedliche Ressorts verantworten. Hierzu zählen Herr Andreas Mayer (Justitiar und Hauptgeschäftsführer), Herr Nikolai Schediwy (Qualität der vertragszahnärztlichen Versorgung) sowie Herr Herbert Thiel (Innere Verwaltung).
Rund 300 Mitarbeiter arbeiten verteilt auf die Dienststellen in München und Nürnberg. Die Mitwirkung an den Aufgaben der KZV Bayern wird durch 12 ehrenamtlich tätige Referenten sowie acht Vorsitzende der Bezirksstellen inklusive acht Stellvertretern vervollständigt. In den Quartalen 2/2019 bis 1/2020 (KCH u. KFO) sowie 3/2019 bis 2/2020 (PAR, ZE, KB) wurden insgesamt 17.900.347 Fälle durch die KZV Bayern mit einem Vergütungsvolumen in Höhe von 2.352.344.402 Euro mit Kostenträgern und Krankenkassen abgerechnet.
Die Kostendeckung erfolgt durch die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder. Die Verabschiedung des Haushalts für das Folgejahr findet gemäß Satzung einmal pro Jahr durch die einberufene Vertreterversammlung statt. Die KZV Bayern bzw. alle anderen KZVen der übrigen Bundesländer arbeiten grundsätzlich nicht gewinnorientiert und nehmen ausschließlich ihre Arbeit als selbstverwaltendes Organ wahr.
Zielsetzungen der KZV Bayern
Die Zielsetzung der KZVB ist weitreichend und ebenso umfassend. Grundsätzlich ergeben sich die vom Vorstand ausgegebenen Ziel aus den Belangen der Vertreterversammlung sowie aus §75 SGB V. Zusammengefasst strebt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern eine sowohl angemessene als auch zeitnahe Honorierung von Leistungen im zahnmedizinischen Bereich an. Darüber hinaus soll die zahnmedizinische Versorgung einschließlich Notdienst-Verfügbarkeit qualitativ hochwertig für das gesamte Bundesland Bayern ausfallen. Die Stärkung der Vertrauensstellung zwischen Politik, den Krankenkassen und Medien sowie der Patienten ist ebenfalls ein wichtiges Ziel der KZVB. Eine wichtige Voraussetzung, und damit auch ein selbsterklärendes Ziel, ist die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen für Angestellte in freien Praxen sowie für Mitglieder der KZV Bayern.
Leistungsumfang und eigener Anspruch der KZV Bayern
Die KZVB erfüllt in Bayern ihren gesetzlichen Auftrag und stellt die zahnmedizinische Versorgen flächendeckend im gesamten Bundesland sicher. Konkret handelt es sich um die medizinische Betreuung im Bedarfsfall für über zehn Millionen gesetzlich versicherte Menschen. Angesichts der hohen Dynamik und aufgrund rasanter Veränderungen führen die Verantwortlichen in kurzen regelmäßigen Abständen eine Bedarfsplanung in Koordination mit den jeweils zuständigen Niederlassungsberatungen durch.
Die notdienstliche Versorgung an Wochenenden sowie Feiertagen organisieren die jeweiligen Bezirksstellen der KZV Bayern in Eigenregie und stehen hierfür im engen Kontakt mit der Zahnärzteschaft. Unter Maßstäben der Qualitätssicherung sowie der Wirtschaftlichkeit prüfen die hausinternen Abteilungen Qualitätsmanagement und Wirtschaftlichkeitsprüfung die Leistungen der einzelnen Zahnärzte unter Berücksichtigung der vom Gesetz vorgegebenen Rahmenrichtlinien. Kommt hierbei zu Streitigkeiten zwischen Patienten und Zahnärzten, tritt die KZV Bayern als vermittelndes Organ auf und strebt eine Beilegung des vorliegenden Sachverhalts an.
Darüber hinaus ist die KZVB Interessensvertreter der Vertragszahnärzte gegenüber der Aufsichtsbehörde, der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Öffentlichkeit im Allgemeinen. Eine beratende Funktion nimmt die Körperschaft gemäß ihres gesetzlichen Auftrags für Fragen rund um die zahnmedizinische Gesundheitspolitik, Ministerien sowie Behörden ein.
In regelmäßigen Abständen werden die Honorare für Vertragszahnärzte sowie der damit einhergehende Leistungsumfang bei zahnmedizinischen Behandlungen mit den Krankenkassen verhandelt. Ein wichtiger Anspruch für die KZV Bayern ist die Optimierung interner Prozesse, um eine möglichst schnelle Auszahlung an die Zahnärzte durchführen zu können. Eine stetige Weiterentwicklung des Online-Angebots, das Voranschreiten einer möglichst allumfassenden Digitalisierung sowie die Verbesserung der verwendeten Abrechnungssoftware sind für die KZVB von strategisch wichtiger Bedeutung.
Für erfahrene sowie neu zugelassene Zahnärzte bietet die Körperschaft ihren Mitgliedern ein umfassendes Beratungsportfolio in Sachen Abrechnungsfragen sowie Sozialrecht an. Fragen zu Heil- und Kostenplänen können ebenfalls in die zuständigen Mitarbeiter bei der KZV Bayern gerichtet werden.
Der Sicherstellungsauftrag der KZVB
Der sogenannte Sicherstellungsauftrag für die KZVB ergibt sich aus §72 Abs. 2 SGB V. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Körperschaft die zahnärztliche Versorgung im Freistaat sicherstellen muss. Darüber hinaus müssen sich die KZV Bayern sowie die Verbände der Krankenkassen auf eine sowohl wirtschaftliche als auch zweckmäßige Versorgung der Versicherten verständigen. Die erbrachten medizinischen Leistungen müssen stets durch eine angemessene Vergütung abgegolten werden.
Bereits seit 2009 stellen sowohl einige Kassenzahnärztliche Vereinigungen als auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung vor diesem Hintergrund auf brancheneinheitliche Basis- und Standardtarife geeinigt, um für Patienten einen zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen. Während die KZVen sich Vertragslösungen oder eine Anpassung der Satzungsregelungen eingeführt haben, steht in Bayern eine derartige Umsetzung bisweilen noch aus. Daher in Bayern niedergelassene Zahnärzte weiterhin die Möglichkeit, die Behandlung nach dem Basis- und/oder Standardtarif abzulehnen. Sanktionen drohen in einem solchen Fall nicht. Der Grundsatz einer berufsrechtlichen Behandlungspflicht besteht unabhängig vom Sicherstellungsauftrag dennoch.
Das Prüfwesen der KZVB
Das Prüfwesen der KZV Bayern bildet in der inneren Organisationsstruktur einen wichtig Detail ab. Neben der Überprüfung zahnärztlicher Leistungen auf Basis von Stichproben ist die Einhaltung der Fortbildungspflicht nach §95d SGB V wichtiger Bestandteil. Durch die Unterstützung des Gutachterwesens erfährt die zahnmedizinische Behandlung in den Praxen eine Form der Qualitätssicherung.
Nehmen Zahnärzte nicht an den angebotenen Veranstaltungen für eine Fort- und/oder Weiterbildung teil, kann die KZV Bayern eine Kürzung des Honorars als Konsequenz androhen oder durchführen. Wie drastisch die jeweilige Sanktion ausfällt, in von Zahnarzt zu Zahnarzt individuell unterschiedlich. Bleiben trotz der Sanktionen die Besuche der Veranstaltungen aus, kann ein Entzug der Zulassung in Betracht gezogen werden. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ist der Vertragszahnarzt dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung vorzulegen.
Besonderheiten
Der ehemalige Vorsitzende des Vorstandes Herr Janusz Rat (2010 - 2016) initiierte im Jahr 2012 ein Wohnbauprojekt in unmittelbarer zu Gebäude der KZV Bayern. Mehrheitlich haben sich die Delegierten der Vertretersammlung sowie die Faktion von "Zukunft Zahnärzte Bayern" am 12. Mai 2014 für die Errichtung von insgesamt 110 Mietwohnungen ausgesprochen. Zusätzlich erhält das Neubauobjekt eine KiTa. Janusz Rat wollte durch den Bau einen Beitrag zur Reduzierung der nach wie vor andauernden Wohnungsnot in München und Umgebung leisten. Darüber hinaus sollte das Anlagevermögen der Vertragszahnärzte vor dessen Entwertung geschützt werden. Mit diesem Schritt will die KZVB auf die anhaltende Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) reagieren. Die Entscheidungsgremien der KZV Bayern haben eine Investitionssumme in Höhe von 30 Millionen Euro für den Neubau bewilligt. Die Grundsteinlegung erfolgte durch den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Herr Christian Berger am 29. September 2017.
Ende der 30er-Jahre des 20. Jahrhunderts haben die Nationalsozialisten jüdischen Zahnärzten die Approbation entzogen und darüber hinaus ein striktes Berufsverbot verhängt. Zum 70. Jahrestag wurde am 30. September 2009 eine Gedenktafel im Gebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern angebracht. Auf diese sind alle von der damaligen Approbation betroffenen Zahnärzte, welche ihrem Beruf in Bayern nachgingen, aufgeführt. Am 80. Jahrestag hat der amtierende Vorstand im Jahr 2019 beschlossen, dem Ereignis nicht mehr zu gedenken. Kurz darauf wurde die Gedenktafel von ihrem Platz entfernt. Aus welchem Grund dieser Schritt unternommen wurde, ist nicht bekannt.
KZVB Stellenangebote / Stellebörse
Die KZVB hat keine eigene Stellenbörse und veröffentlicht keine Stellenangebote Ihrer Mitglieder.
Diese können allerdings auf Dentalvermittlung den bayrischen Stellenmarkt für Zahnärzte zurückgreifen.