BLZK - Die Bayerische Landeszahnärztekammer
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) fungiert als Interessenvertretung der rund 16.500 bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dabei agiert sie per Gesetz als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Heilberufe-Kammergesetz. Dieses definiert zugleich den Aufgabenbereich der BLZK. Die Zahnärztekammer Bayern strebt beispielsweise ein freies Patienten-Zahnarzt-Verhältnis an, die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit und kämpft für eine angemessene Entlohnung ihrer Mitglieder im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege agiert als zuständige Aufsichtsbehörde über die Bayerische Landeszahnärztekammer.
- 1 Steckbrief der BLZK
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- 1.1 Gründung
- 1.2 Organe
- 1.3 Leitbild
- 1.4 Sozialeinrichtungen
- 2 Leistungen der BLZK
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- 2.1 Praxisführung und Arbeitssicherheit
- 2.2 Honorierung
- 2.3 Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- 2.4 Behandlungsqualität
- 2.5 Patienten im Blickpunkt
- 2.6 Publikationen
- 2.7 Stellenmarkt
- 2.8 Fort- und Weiterbildung
- 2.9 Zentrum für Existenzgründer und Praxisberatung (ZEP)
- 2.10 Strahlenschutz
- 2.11 Der Bayerische Zahnärztetag
- 2.12 Soziale Verantwortung
Steckbrief der BLZK
Organisation: | Berufsständische Selbstverwaltung |
Rechtsform: | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde: | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |
Gründungsjahr: | 1928 |
Hauptsitz: | Flößergasse 1 in 81369 München |
Telefon: | 089 2302110 |
Telefax: | 089 230211128 |

Das Gebäude der Bayerischen Landeszahnärztekammer
in der Flößergasse 1 in 81369 München
© Gbkomblzk, CC BY-SA 4.0
Gründung
Der Ursprung der BLZK geht bis in das Jahr 1928 zurück. Zuvor schaffte der Bayerische Landtag am 01. Juli 1927 mit dem "Gesetz über die Berufsvertretung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker", welches auch als das Bayerische Ärztegesetz populär ist, den nötigen gesetzlichen Rahmen. Dies inkludierte die verpflichtende Mitgliedschaft aller bayerischen Zahnärzte in der entstehenden Interessen- und Berufsvertretung. Noch heute ist die Angehörigkeit zu einem zahnärztlichen Bezirksverband kraft Gesetzes obligatorisch.
Ein knappes halbes Jahr später, im Januar 1928, tagte die neu gegründete Organisation erstmalig. Die Zusammenkünfte werden seitdem als Vollversammlung bezeichnet (VV). Eine Wahl von Vorsitzenden und Stellvertreter war nötig. Die Kammer ernannte den Sanitätsrat Fritz Rotenberger zum ersten Vorsitzenden und Fritz Linnert zum zweiten Vorsitzenden.
Nach der Machtergreifung der NSDAP wurde die Reichsärztekammer konstituiert. Damit einhergehend nach dem Erlass der Reichsärzteordnung im Jahr 1935 endete das Wirken der Bayerischen Landeszahnärztekammer sowie generell aller Selbstverwaltungskörperschaften im damaligen Deutschland.
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, kam die Vollversammlung erneut zusammen. Diesmal am 18. Mai 1947 in München. Dort wählten die Abgesandten den früheren zweiten Vorsitzenden Fritz Linnert zum ersten Vorsitzenden.
Organe
Die Zahnärztekammer besteht unter anderem aus den 70 Abgesandten der 8 Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) in Bayern. Diese sind ebenso wie die BLZK Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterstehen der Aufsicht der Bayerischen Landeszahnärztekammer sowie der Bezirksregierung. Ihre Mitglieder setzen sich aus den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten zusammen. Gegenwärtig gliedern sich die Verbände in Vertretungen in München, Oberbayern, Oberpfalz, Schwaben, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken sowie Niederbayern auf.
Neben den 70 Interessenvertretern der Zahnärztlichen Bezirksverbände konstituiert sich die Kammer der BLZK aus den Mitgliedern des Vorstands, welche nicht von den Delegierten gewählt wurden. Die Vollversammlung ist einmal jährlich abzuhalten und öffentlich. Das bedeutet, jede interessierte Person kann dieser beiwohnen. Die Mitgliedschaft in einem der Verbände oder eine zahnärztliche Approbation sind nicht erforderlich.
Der Vorstand wird aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter, dem ersten Vorsitzenden der Zahnärztlichen Bezirksverbände, vier von den Abgesandten aus ihrer Reihe zu bestimmenden Mitglieder sowie einem Lehrer der Zahnheilkunde gebildet. Dieser muss zudem einer medizinischen Fakultät der Landesuniversitäten entstammen. Das sind die LMU München, die TU München, die Universität in Regensburg, die Uni Erlangen und die Würzburger Universität.
Die BLZK wird von ihrem Präsidenten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Leitbild - Aufgaben und Ziele der BLZK
Die Bayerische Landeszahnärztekammer bildet die Interessenvertretung aller bayerischen Zahnärzte und vertritt diese nach außen und gegenüber anderen Institutionen. Dabei zielt sie insbesondere auf den weiteren Fortbestand und die Anerkennung des zahnärztlichen Wirkens als freiberufliche Tätigkeit ab.
Des Weiteren drängt sie auf ein freies Arzt-Patienten-Verhältnis. Dies impliziert die größtmögliche Zurückhaltung des Staates in dieser Hinsicht und die Verhinderung von kontraproduktiver staatlicher Regulierung.
Ein weiteres Anliegen der Zahnärztekammer Bayern ist die Wiederherstellung beziehungsweise die Aufrechterhaltung der Mundgesundheit innerhalb der deutschen Population.
Da es sich bei BLZK um einen beruflichen Interessenverband handelt, setzt sie sich für eine hinsichtlich der erbrachten Leistungen angemessene Vergütung zahnärztlicher Behandlungen ein. Das jeweils zu zahlende Entgelt ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte fixiert.
Darüber hinaus möchte die Kammer die Patienten schützen. Sie betrachtet die Letztgenannten als Individuen, welche ein Recht auf eine für den Einzelfall konzipierte Behandlung nach neuesten wissenschaftlichen Standards haben.
Da solche Tätigkeiten ohne Fortbildung und lebenslanges Lernen nicht zu realisieren sind, gibt sie den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten diesbezüglich Hilfestellung. Dazu hat die BLZK eigens die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung begründet. Auch das Personal der Zahnärzte erhält hier die Chance auf Qualifizierungen.
Ferner berät die Zahnärztekammer ihre bayerischen Berufsvertreter bei Fragen aller Art, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Selbstverständlich möchte sich die BLZK ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nicht entziehen, da Zahnärzte per Gesetz dem Gemeinwohl verpflichtet sind. So werden diverse Hilfsprojekte auf der ganzen Welt unterstützt.
Das Leitbild wird stets einer Überprüfung unterzogen und wurde letztmalig am 25. Februar 2011 durch Beschluss des Vorstands geändert.
Sozialeinrichtungen
Die Dr. Fritz Linnert-Gedächtnis-Stiftung, der Hilfsfonds sowie die Unterstützungskasse tragen zur Erfüllung der Verpflichtungen bei, welche sich aus dem Berufsstand ergeben. Überdies schreibt das Heilberufe-Kammergesetze rechtlich verbindend die Schaffung sozialer Einrichtung vor. Dem trägt die BLZK hiermit Rechnung.
Der Ursprung der Stiftung liegt im Jahr 1949. Die Organisation hat es sich zum Ziel gesetzt, bedürftige Zahnärzte aus Bayern sowie deren Angehörige und Hinterbliebene finanziell zu unterstützen. Es werden monetäre Einmalzahlungen oder regelmäßige Zuwendungen ausgezahlt.
Wer unterstützungsberechtigt ist, entscheidet der Stiftungsrat komplett unabhängig. Eine externe Einflussnahme erfolgt nicht.
Der Hilfsfonds geht auf Paragraf 32 der Satzung der Bayerischen Landeszahnärztekammer zurück. Es werden Mitglieder oder deren Angehörige, die ohne Verschulden in Not gerieten, Leistungen gezahlt.
Die Unterstützungskasse dient dazu, Hinterbliebene von Verstorbenen finanziellen Beistand zu leisten. Es werden sogenannte Sterbefallbeihilfen an Berechtigte ausgeschüttet. Finanziert werden die Beiträge über Abgaben von Mitwirkenden der Zahnärztlichen Bezirksverbände.
Leistungen der BLZK
Die BLZK bietet einen umfassenden Katalog an Leistungen und befasst sich mit vielen, teils gesellschaftsrelevanten Aspekten. Die folgende Aufstellung zeichnet einen Überblick.
Praxisführung und Arbeitssicherheit
Am 12.11.1962 wurde federführend durch die Bayerische Landeszahnärztekammer das Referat Praxisführung gegründet. Dieses gibt den Zahnärzten Hilfestellungen bezüglich der betriebswirtschaftlich sinnvollen Organisation innerhalb der Praxis. Die Zeit nach der Etablierung des Referats war beispielsweise geprägt von nicht zielführenden Handlungen innerhalb des Berufsstandes der Zahnärzte. Es existierte kein Terminsystem, sodass aufgrund voller Wartezimmer Zeitdruck entstand. Dies führte zu Behandlungsfehlern oder der Verkennung dringlicher Erkrankungen. Aus diesem Grund initiierte der Mitbegründer des Referats, Dr. Pillwein, das "Bestellsystem", also die Terminvergabe und Planung von Zeitfenstern für Behandlungen.
Auch heute noch erfüllt die Praxisführung eine wichtige Aufgabe. Die ständige Novellierung bestehender oder der Erlass neuer Gesetze erfordert regelmäßige Anpassungen und die Implementierung neuer Standards innerhalb der Praxen. Hierbei hilft zum Beispiel das Programm der Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung (BuS). Teilnehmende Ärzte werden von Kontrollgängen zur Überprüfung von Sicherheitsstandards und Erfordernissen durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) befreit.
Zudem erfolgt eine umfassende Beratung über Medizinprodukte, Hygiene und allgemeine Praxisführung.
Honorierung
Die Vergütung zahnärztlicher Leistungen erfolgt gemäß der GOZ. Die Zahnärztekammer Bayern unterstützt bei Schwierigkeiten mit Patienten oder Versicherungsunternehmen, stellt Musterformulare sowie Merkblätter aus und gibt Hilfestellung bei Unklarheiten zur Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte. Antworten auf Fragen zur Abrechnung werden im Bayerischen Zahnärzteblatt publiziert.
Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Die Kammer assistiert den Zahnärztinnen und Zahnärzten bei der Installation eines Qualitätsmanagementsystems. Dazu sind alle Vertragszahnärzte seit dem Jahr 2011 verpflichtet. Das Programm der BLZK nennt sich QM Online. Dieses ist praxisnah ausgearbeitet und veranschaulicht, welche Anforderungen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gegeben sein müssen und erteilt Vorschläge, wie diese umgesetzt werden können. Auf das QMS kann online nach Eingabe von Benutzername und Passwort zugegriffen werden.
Behandlungsqualität
Der Patient und sein Wohlergehen genießen im Leitbild der Bayerischen Landeszahnärztekammer einen herausragenden Stellenwert. Deshalb unterhält die BLZK ein bayernweites Gutachtersystem. Beispielsweise erhalten Privatpatienten und Kassenpatienten, die Selbstzahlerleistungen in Anspruch nahmen, die Option, bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler, einen Gutachter der Kammer zwecks Überprüfung und Ausräumung dessen hinzuzuziehen.
Die Gutachter werden nach Anregung durch den Zahnärztlichen Bezirksverband vom Vorstand der Kammer ernannt, sofern sie den Qualifikationen entsprechen.
Außerdem wird eine Schlichtungsstelle unterhalten, welche unabhängig von der Gerichtsbarkeit arbeitet.
Zur Sicherstellung der adäquaten und fachgerechten Behandlung führt die BLZK Sprachprüfungen für ausländische Zahnärzte durch.
Patienten im Blickpunkt
Die zuvor genannte Philosophie verdeutlicht sich in der Bereitstellung von schriftlichem Informationsmaterial, welches der Bevölkerung Tipps zur Mundgesundheit näherbringt. Weiterhin betreibt die BLZK verschiedene Internetseiten zur Erkenntnisgewinnung für Patienten, eine Telefonsprechstunde und das Patiententelefon.
Publikationen
Es werden mehrere Vertriebskanäle bedient. Neben dem Internet nutzt die BLZK Printmedien wie das Bayerische Zahnärzteblatt (BZB) und Rundschreiben, um Informationen weiterzutragen und die Bevölkerung aufzuklären.Im BZB werden laut den Statuten der Satzung die amtlichen Bekanntmachungen publiziert. In Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung wird das Magazin BZBplus verfasst.
Die Rundschreiben dienen dazu, allen bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten über relevante Aspekte und Themen zu unterrichten.
Neben der Website der BLZK selbst existiert die Domain "zahn.de". Unter dieser erhalten Interessenten detaillierte Informationen zur fachgerechten Mundhygiene.
Stellenmarkt
Im Rahmen der Website werden auf dem BLZK Stellenmarkt Stellenangebote für Praxispersonal und angestellte Zahnärzte veröffentlicht.
Fort- und Weiterbildung
Fort- und Weiterbildung kommt eine hohe Bedeutung zu. Dieser Punkt wird mittels einer eigenen Verordnung geregelt.
Im Bundesland Bayern gibt es die Möglichkeit der fachzahnärztlichen Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie. Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit den bayerischen Hochschulen, während die Prüfungen von der BLZK abgenommen werden.
Des Weiteren unterhält die Zahnärztekammer Bayern Fortbildungsangebote im Rahmen der Europäischen Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung.
Auch das Fachpersonal der Zahnärzte erhält Optionen zur Kenntniserweiterung. Die berufliche Qualifizierung wird mit Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen gefördert. Daneben wird das Ausbilderhandbuch für Zahnärzte herausgegeben sowie die Ausbildung zum zahnmedizinischen Fachangestellten gefördert.
Die Prüfungsabnahme erfolgt gemäß der Fortbildungsordnung der BLZK.
Zentrum für Existenzgründer und Praxisberatung (ZEP)
Das Kompetenzzentrum bietet die umfassende Beratung über jegliche Belange der Praxisgründung, deren Weiterentwicklung oder Abwicklung bei Aufgabe derselben. Es werden betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragen bearbeitet. Darüber hinaus werden Fragen über Versicherungs- und Vorsorgeaspekte behandelt.
Strahlenschutz
Nicht immer sind die Befunde im Mundraum eindeutig, sodass zuweilen ein Röntgenbild angefertigt werden muss. Die hierbei wirkende Strahlenbelastung soll für den Patienten auf ein Minimum reduziert werden. Aus diesem Grund werden die technischen Geräte periodisch auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft. Die Qualitätskontrolle wird mit umfassendem Informationsmaterial über Strahlenschutz begleitet.
Der Bayerische Zahnärztetag
Diese Zusammenkunft stellt das zentrale Fortbildungsprogramm für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Mitarbeiter dar. Das Treffen ist nicht ausschließlich auf Bayern beschränkt. Es kommen Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet sowie der Europäischen Union zusammen. Der Kongress wird in Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns organisiert und gilt als bedeutende Veranstaltung.
Soziale Verantwortung
Die Bayerische Landeszahnärztekammer übt diverse Protektorate aus. Das schließt das Hilfswerk Zahnmedizin Bayern, das Zahnärztliche Hilfsprojekt Brasilien und die Mitwirkung bei den Special Olympics mit ein.
Erstgenanntes Projekt unterstützt Menschen ohne Krankenversicherungsschutz bei der zahnärztlichen Behandlung. Das Programm aus Brasilien nimmt sich der zahnmedizinischen Belange von Straßenkindern an.